Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz

Adresse: Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Deutschland.
Telefon: 613189200.
Webseite: datenschutz.rlp.de
Spezialitäten: Behörde.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 26 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1.4/5.

📌 Ort von Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

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  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist eine Behörde, die sich mit den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt. Mit Sitz in Mainz, Deutschland, befindet sich die Behörde unter der Adresse Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz. Die Telefonnummer lautet +49 6131 89200 und die Webseite ist datenschutz.rlp.de.

Die Behörde ist spezialisiert auf den Umgang mit Datenschutzangelegenheiten und setzt sich für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bei der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch öffentliche Stellen ein. Sie ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze in Rheinland-Pfalz und bietet auch Beratung und Information zu datenschutzrechtlichen Fragen an.

Für Menschen mit Behinderungen ist der Eintritt und der Parkplatz behindertengerecht. Die Behörde hat insgesamt 26 Bewertungen auf Google My Business erhalten, wobei der Durchschnitt der Bewertungen mit 1.4 von 5 Sternen eher niedrig ist.

Es wird empfohlen, für Fragen zum Datenschutz oder zur Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz in Kontakt mit dieser Behörde zu treten. Die Webseite bietet detaillierte Informationen und möglicherweise auch Möglichkeiten, Anfragen per E-Mail zu senden. Für persönliche Besuche stehen die kontaktfreundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde zur Verfügung. Daher wird empfohlen, die Webseite oder die Telefonnummer +49 6131 89200 für eine direkte Kommunikation aufzusuchen.

👍 Bewertungen von Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
Ralf
1/5

Es ist bedauerlich, dass meine Erfahrungen mit der Datenschutzbehörde nicht zufriedenstellend waren. Häufig habe ich unklare und komplexe Anliegen vorgebracht, die jedoch stets zugunsten der Gegenseite - seien es offizielle Behörden, Unternehmen oder andere relevante Stellen - entschieden wurden. Es scheint, dass die Beratung und Unterstützung durch die Behörde nicht immer im besten Interesse der Bürger erfolgt, was in meinem Fall zu erheblicher Frustration geführt hat.

Die Vorgehensweise und Entscheidungsfindung der Behörde wirken oft wenig transparent und oberflächlich. Im Vergleich zu anderen Institutionen bleibt der Einsatz der Behörde weit hinter den Erwartungen zurück. Ich hoffe, dass sich hier in Zukunft Änderungen ergeben und die Leitung neu besetzt wird, um eine fairere, bürgerfreundlichere und verantwortungsvollere Praxis zu gewährleisten.

Die Erfahrung zeigt, wie wichtig es ist, dass Datenschutzbehörden ihren Aufgaben im Sinne des Verbraucherschutzes gerecht werden und ihre Entscheidungen transparent sowie nachvollziehbar gestalten. Denn es geht um fundamentale Rechte der Bürger, die in diesem Bereich von großer Bedeutung sind. Wir sollten darauf vertrauen können, dass diese Rechte mit der nötigen Sorgfalt und in einem gerechten Verfahren behandelt werden.

Aus meiner Sicht stellt sich das LfDI als eine weitere Pseudobehörde innerhalb der rheinland-pfälzischen Verwaltung dar, die - angesichts ihrer mangelnden Effektivität und Bürgernähe - zurecht nur einen Stern verdient hat.

Zu loben ist lediglich die Freundlichkeit der Mitarbeiter, doch das war leider auch schon alles.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
ID 8.
1/5

Diese Behörde zeigt sich meinen Erfahrungen nach nicht daran interessiert, verschiedenen Verstößen gegen den Datenschutz eines Beamten im Schuldienst nachzugehen und ist in keiner Weise um entsprechende Aufklärung bemüht. Eine Eingabe meinerseits wurde ohne jegliche Rückmeldung (und trotz mehrfacher Nachfrage) ganz offensichtlich ignoriert und demnach nicht weiterverfolgt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
XTheMovie N.
1/5

Nach Inkrafttreten der DSGVO war spürbar, dass diese Behörde
über keine Ressourcen verfügt, um den sich anbahnenden
Ansturm von Anfragen aus allen erdenklichen Rechtsgebieten
in angemessener Weise stellen zu können. Auch das Basis Wissen darüber, ob der Beschwerdeführer parallel Beschwerde einlegen und gleichzeitig den Verantwortlichen gerichtlich in Anspruch nehmen kann, war dieser Institution noch fremd. Die aller größte Katastrophe hat der 10. Senat des
OVG Koblenz im Oktober 2020 durch sein "in die Steinzeit"
gerichtetes Urteil verursacht, indem er die Beschwerde
zu einer "Petition" herabgestuft hat und den Gerichten quasi
von oben rechtspolitisch Grenzen aufzeigte, in dem er selbst
EU-Recht auslegte, obwohl dazu nicht ermächtigt. Damit konnten die Sachbearbeiter des Datenschutzbeauftragten kurzzeitig Luft
holen, weil sie quasi jede noch so haltlose Rechtsauffassung
dem "Petenten" als "Sachgerechte Bearbeitung der Beschwerde" aufbürden konnten. Wagte dieser Petent den Weg zum Verwaltungsgericht Mainz, um dort diesen Beschluss nachprüfen zu lassen, war kraft des 10. Senats hier Endstation, noch bevor man
sich umsehen konnte. Diese Verwaltungsrichter
haben unionsrechtlich bedenklich erklärt, dass dem Petenten
kein Recht zur Seite stünde, die Entscheidung des
Landesdatenschutzbeauftragten inhaltlich nachprüfen zu dürfen.
Also völlig gleich, welchen Inhalt dieser Beschwerdebescheid
aufwies.
Damit das das Ganze auch noch eine Weile weiterfunktioniert, hat selbst der Verfassungsgerichtshof am 28.12.2023 eine Chance verspielt, das unionswidrige Urteil vom Oktober 2020
einzukassieren. Nein, auch hier ist eine begründete und zulässige
Verfassungsbeschwerde gegen haltlose Entscheidungen
des Verwaltungsgerichtes Mainz und des 10. Senats in Koblenz am 28.12.2023 in den Orkus der Koblenzer Macht Elite weggespült worden.
Was, du willst, dass die Beschwerde vollinhaltlich nachgeprüft
wird vom Verwaltungsgericht, so wie es der EUGH nunmehr
klar entschieden hat? Nein, aber doch nicht mit uns,
lieber "Petent".

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem
die Verfassungsbeschwerde abweisenden Beschluss
auf sieben Seiten mit Standard-Bausteinen dieses
Recht der inhaltlichen Nachprüfung weggeputzt, mit einer Arroganz, die eines Rechtstaates unwürdig ist.
Dieses Kapitel werde ich in wenigen Wochen in einem Blog
aufbereiten und aufzeigen, dass selbst die Hüter der Verfassung
kleine juristische Zwerge sind im Vergleich zur Macht der
veröffentlichten Meinung.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
ute E.
1/5

"Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz"
Als Betroffene suche ich nun Möglichkeiten mich zu wehren.
Dafür recherchiere ich die verschiedenen Möglichkeiten. So auch bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz.
Da ich die bla, bla Einführungen der rosaroen Brille eh nicht schätze, lese ich die Erfahrungen meiner Mitmenschen mit dieser Institutionen. Leider, leider erkenne ich durch diese Erfahrungen den "WERT" dieser steuerlichen Verschwendung, denn die Rezensionen sind fast durchgängig nicht gut. Kurzum: schlecht, nicht hofungsvoll. Schade.
Öffentliche DATENSCHUTZ - Erfahrungen werden hier auch NUR mit Bekanntgabe der eMailadresse erlaubt. Tja, nun muss ich weitersuchen, um meine Probleme zu bewältigen. Wieder: schade für uns Bürger.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
Jochen L.
1/5

Der Landesbeauftragte für Datenschutz RLP hat auf meine Beschwerde hin entschieden, dass die Zentrale Bußgeldstelle Speyer meine personenbezogenen Daten mit Facebook abgleichen darf. Ich war ins Visier der Behörde geraten, da ich mit einer ehemaligen Arbeitskollegin bei Facebook verbunden bin. Die Behörde hat meine Bilder mit Fahndungsplakaten verglichen und mich deshalb beschuldigt. Auf der einen Seite wird vor Facebook gewarnt, anderen Behörden wird freie Bahn zur Spionage gegeben. Repekt, Prof. Dr. Kugelmann!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
Mah W.
1/5

Nach 6 Monaten Antwort erhalten, die pure Inkompetenz offenlegt. Mir gegen über nicht neutral gewesen. Definiert sich eigene Aufgaben, die dem Gesetz widersprechen. Behörden halten sich nicht an den Datenschutz. Akten werden manipuliert. Kaum Chance auf Gerechtigkeit. Deutschland zeigt wieder Farbe. Strafanzeige ist raus.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
Jürgen K.
1/5

Ohne Nachfrage oder Beweise wird einem unterstellt wir hätten eine Videokamera im Küchenfenster. Unsere Fenster sind verspiegelt und man kann nicht hineinsehen. Wie kann man Steuerzahler die auch deren Job zahlen so derb schriftlich beschuldigen. Ihr solltet dem der die Anzeige gemacht lieber mal seine Drohnen wegnehmen. !!!!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - Mainz
B. D.
1/5

Ohne kompetente Führung und ohne kompetentes Personal leider nicht zu gebrauchen. Es hat schon den Anschein es sei so politisch gewollt. Hauptsache die Behörde existiert und wir können den Bürgern etwas vorspielen. Die Tatsache hat aber nichts damit zu tun. Wenn man sich hierauf verlässt, ist man verlassen.

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